Beschlussfassung

Der Ortsbeirat 1 möge beschließen:

1. die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren sowie die zugehörige Gestaltungsrichtlinie um einen eigenen Abschnitt für das Bahnhofsviertel zu ergänzen - analog zur Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Neuen und Alten Altstadt vom 1. März 2021. Ziel ist es, das gastronomische Angebot insbesondere auf der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage zu erhalten und den Betrieben nicht die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Erforderlich sind vor allem Regelungen zu gestalterischen Elementen (u. a. Abgrenzungen, Wind- und Sichtschutz, Beleuchtung), die einen sicheren Betrieb ermöglichen und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Gäste bieten; 2. bis zum Inkrafttreten einer solchen Regelung darauf hinzuwirken, dass das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sein Ermessen bei der Durchsetzung bestehender Auflagen so ausübt, dass Beanstandungen, die ausschließlich gestalterische Elemente betreffen, vorübergehend zurückgestellt werden. Unberührt bleiben Maßnahmen, die Arbeitssicherheit, Flucht- und Rettungswege, Brandschutz, Verkehrs- und Wegesicherheit sowie den Schutz der Bäume betreffen; 3. dem Ortsbeirat bis zu seiner Sitzung am 27.10.2026 über den Sachstand zu berichten.

Begründung

In den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten hat die Aufenthaltsqualität auf der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage erheblich zugenommen. Wesentlicher Faktor dafür ist die Belebung durch die Betriebe mit Außengastronomie. Die Kaiserstraße ist zugleich für viele Reisende und Pendlerinnen und Pendler das Eingangstor der Stadt. Die Außengastronomie trägt hier maßgeblich dazu bei, dass

- das Bahnhofsviertel positiv wahrgenommen wird;

- sich Gastronomiegäste ebenso wie Pendlerinnen und Pendler, Reisende und die Anwohnerschaft auf der Kaiserstraße sicherer fühlen und tatsächlich sicherer sind;

- Sicherheit und Sauberkeit einfacher - und für die Stadt kostengünstiger - zu gewährleisten sind;

- das soziale Gefüge im Viertel in Balance bleibt.

Mehrere Gastronomiebetriebe und die Presse berichteten im Juli 2026 von Kontrollen der Außengastronomie auf der Kaiserstraße und der anschließenden Aufforderung des ASE die Außengastronomie stark zurückzubauen bzw. umzugestalten. Bei Nichtbeachtung wurde angedroht, dass eine kostenpflichtige Räumung der Außengastronomie durch die Stadt erfolge könnte.

Ohne Außengastronomie ist eine solche Aufenthaltsqualität an diesem Ort nicht zu erreichen. Wie stark der Effekt ist, zeigte sich während der Corona-Pandemie ab 2020, als die Außenflächen über längere Zeit geschlossen waren.

Zum Schutz der Außengastronomie, ihrer Gäste und ihrer Beschäftigten sind im Bahnhofsviertel andere Maßnahmen erforderlich als in anderen Stadtteilen. Die Betriebe benötigen hier zusätzliche Möglichkeiten, ein sicheres Umfeld für Beschäftigte und Gäste zu schaffen; besondere Bedeutung kommt dabei dem Schutz vor Straßenkriminalität und vor Übergriffen aus dem öffentlichen Raum zu. Daher sind andere gestalterische Elemente und Ausführungen nötig als an anderen Standorten, und die geltenden Regelungen sind entsprechend anzupassen.

Dass dies möglich ist, zeigt die Altstadt: Für den Bereich zwischen Dom und Römer hat die Stadt eigens eine Gestaltungsrichtlinie erlassen und den dortigen Erfordernissen angepasst. Was für die Altstadt möglich ist, sollte auch für das Bahnhofsviertel möglich gemacht werden.

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